Düsseldorfer Tabelle

Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle wurden zum 01. Januar 2024 wieder modifiziert:

Zum einen wurden die Einkommensgruppen, die zuletzt im Jahr 2018 angehoben worden waren, um durchgehend jeweils 200 EURO erhöht.

Die erste Einkommensgruppe endet damit künftig nicht mehr bei 1.900 EURO, sondern erst bei 2.100 EURO; die 15. Einkommensgruppe endet nunmehr erst bei 11.200 EURO - zuvor 11.000 EURO.

Zum anderen wurden auch die jeweiligen Tabellenunterhaltsbeträge gegenüber dem Vorjahr um rund 9,8 Prozent erhöht.

Ebenso ist auch der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichten von 1.120 auf 1.200 EURO angehoben worden, für einen Erwerbstätigen von 1.370 EURO auf  1.450 EURO. 

 

Die aktuellen (und erforderlichenfalls auch ältere) Tabellenunterhalts- und Zahlbeträge finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Düsseldorf.