Düsseldorfer Tabelle

Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle werden auch wieder  zum 01. Januar 2025 modifiziert, in diesem Jahr fallen die Erhöhungen zwischen 2 und 8 EURO je Kind und Monat aber deutlich geringer aus als im Vorjahr, lediglich der Unterhaltsbedarf für studierende Kinder außer Haus hat sich deutlich von 930 EURO auf 990 EURO erhöht.

So wurden etwa die Beträge der 1. Altersstufe um lediglich 2 € erhöht (Vorjahr 43 €). In den  nachfolgenden Einkommensstufen steigen die Mindestunterhaltssätze prozentual pro Stufe an. Wie schon im Vorjahr steigen die Bedarfssätze in den Gruppen 2 bis 5 um jeweils 5 % pro Stufe, in den Gruppen 6 bis 15 um jeweils 8 % an.

Die Bedarfssätze studierender Kinder werden ab dem 01. Januar 2025 anders als noch im Vorjahr ebenfalls erhöht: hier liegt der Bedarfssatz nunmehr bei 990 € (zuvor 930€), wovon 440 € (zuvor 410 €) auf die Warmmiete entfallen.

Die notwendige Eigenbedarfssätze (Selbstbehalt) für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichten sind mit  1.200 € sowie für  für einen Erwerbstätigen mit 1.450 € gegenüber dem Vorjahr unverändert belassen worden. 

 

Die aktuellen (und erforderlichenfalls auch ältere) Tabellenunterhalts- und Zahlbeträge finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Düsseldorf.