Düsseldorfer Tabelle
Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle werden auch wieder zum 01. Januar 2025 modifiziert, in diesem Jahr fallen die Erhöhungen aber deutlich geringer aus als im Vorjahr:
So wurden etwa die Beträge der 1. Altersstufe um lediglich 2 € erhöht (Vorjahr 43 €). In den nachfolgenden Einkommensstufen steigen die Mindestunterhaltssätze prozentual pro Stufe an. Wie schon im Vorjahr steigen die Bedarfssätze in den Gruppen 2 bis 5 um jeweils 5 % pro Stufe, in den Gruppen 6 bis 15 um jeweils 8 % an.
Die Bedarfssätze studierender Kinder werden ab dem 01. Januar 2025 anders als noch im Vorjahr ebenfalls erhöht: hier liegt der Bedarfssatz nunmehr bei 990 € (zuvor 930€), wovon 440 € (zuvor 410 €) auf die Warmmiete entfallen.
Die notwendige Eigenbedarfssätze (Selbstbehalt) für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichten sind mit 1.200 € sowie für für einen Erwerbstätigen mit 1.450 € gegenüber dem Vorjahr unverändert belassen worden.
Die aktuellen (und erforderlichenfalls auch ältere) Tabellenunterhalts- und Zahlbeträge finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Düsseldorf.